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Ratgeber · Pflegegrad

Pflegegrad beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Ihr Vater stürzt beim Treppensteigen, nichts Schlimmes diesmal, aber Sie merken: so kann es nicht weitergehen. Eine Bekannte sagt Ihnen, Sie sollten "einen Pflegegrad beantragen". Sie nicken, aber im Kopf denken Sie: Wie genau macht man das eigentlich?

Erwachsene Tochter hilft ihrem Vater aufzustehen im Wohnzimmer

Ein Pflegegrad ist keine Formalität für "schwer kranke" Menschen. Er ist eine Einstufung, die zeigt, wie viel Unterstützung jemand im Alltag braucht, und öffnet den Zugang zu finanzieller Hilfe, auch für Betreuung zuhause. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie der Antrag abläuft, wie die Begutachtung funktioniert und wie Sie sich gut vorbereiten.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Einen Pflegegrad kann jede gesetzlich oder privat pflegeversicherte Person beantragen, deren Selbstständigkeit im Alltag dauerhaft eingeschränkt ist. Dauerhaft bedeutet: voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Das Alter spielt keine Rolle, ebenso wenig eine bestimmte Diagnose. Entscheidend ist, wie gut Ihr Angehöriger den Alltag noch allein bewältigt.

Den Antrag stellt die betroffene Person selbst. Sie können ihn aber auch für Ihre Mutter oder Ihren Vater stellen, wenn Sie eine Vollmacht haben oder als Betreuer eingesetzt sind.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag geht an die Pflegekasse Ihres Angehörigen. Sie gehört zur Krankenkasse, die Telefonnummer steht auf der Versichertenkarte oder auf der Website der Kasse. Für den Start reicht ein Anruf oder ein formloses Schreiben, danach schickt die Kasse das Antragsformular zu.

Wichtig: Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Wer erst im nächsten Monat anruft, verliert also einen Monat. Notieren Sie sich das Datum des Anrufs und den Namen der Person, mit der Sie gesprochen haben.

Schritt 2: Die Begutachtung zuhause

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter besucht Ihren Angehörigen zuhause und stellt Fragen zur Selbstständigkeit im Alltag: Kann sich die Person allein waschen, anziehen, in der Wohnung bewegen, an Termine erinnern?

Seien Sie bei diesem Termin dabei, wenn möglich. Viele ältere Menschen wollen "stark wirken" und verschweigen echte Schwierigkeiten aus Stolz. Das kann dazu führen, dass ein niedrigerer Pflegegrad vergeben wird, als tatsächlich nötig wäre.

Die sechs Bereiche der Begutachtung

Die Begutachtung folgt einem festen Schema mit sechs Bereichen, sogenannten Modulen. Jeder Bereich fließt mit einem eigenen Gewicht in das Ergebnis ein:

  • Mobilität (10 Prozent): Aufstehen, Treppensteigen, sich in der Wohnung bewegen
  • Geistige Fähigkeiten und Verhalten (zusammen 15 Prozent): Orientierung, Gedächtnis, Unruhe, Ängste
  • Selbstversorgung (40 Prozent): Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
  • Umgang mit Krankheit und Therapie (20 Prozent): Medikamente, Arzttermine, Verbände
  • Alltag und soziale Kontakte (15 Prozent): Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen

Die Selbstversorgung zählt am meisten. Beschreiben Sie deshalb besonders genau, wobei Ihr Angehöriger beim Waschen, Anziehen und Essen Hilfe braucht.

Wie aus Punkten ein Pflegegrad wird

Aus allen Bereichen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Daraus folgt der Pflegegrad:

GesamtpunktePflegegrad
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

So bereiten Sie sich auf den Termin vor

Eine gute Vorbereitung macht oft den Unterschied zwischen zwei Pflegegraden. Diese Punkte helfen:

  • Pflegetagebuch führen: Schreiben Sie ein bis zwei Wochen lang auf, wobei Sie helfen und wie lange es dauert, auch nachts.
  • Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Medikamentenplan, Krankenhausberichte und vorhandene Hilfsmittel.
  • Einen normalen Tag beschreiben: nicht den besten, sondern einen typischen Tag mit allen Schwierigkeiten.
  • Dabei sein: Ergänzen Sie ruhig, wenn Ihr Angehöriger etwas beschönigt.
Tochter und Mutter besprechen gemeinsam Formulare am Küchentisch

Schritt 3: Der Bescheid

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Im Bescheid stehen der Pflegegrad von 1 bis 5 und der Beginn der Leistungen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung wird anerkannt und desto mehr Leistungen stehen zu. Wie es danach mit der Pflegekasse weitergeht, erklären wir unter 24-Stunden-Pflege und Pflegekasse.

Pflegegrad zu niedrig? So legen Sie Widerspruch ein

Falls der Bescheid niedriger ausfällt, als Sie erwartet hätten, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Das passiert öfter, als man denkt, und ist keine Ausnahme.

Fordern Sie zuerst das Gutachten an. Darin sehen Sie, in welchen Bereichen wie viele Punkte vergeben wurden. Vergleichen Sie das mit Ihrem Pflegetagebuch und begründen Sie den Widerspruch mit konkreten Beispielen aus dem Alltag.

Was der Pflegegrad für die Betreuung zuhause bedeutet

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse jeden Monat Pflegegeld, das frei verwendet werden kann, auch für eine Betreuungskraft zuhause. Im Jahr 2026 sind das 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.

Das ist einer der Gründe, warum wir Familien immer empfehlen, den Pflegegrad zuerst zu klären, bevor sie sich Gedanken über die Kosten einer Betreuungskraft machen. Welche weiteren Zuschüsse es gibt, lesen Sie unter Kosten und Zuschüsse der 24-Stunden-Pflege.

Höherstufung, wenn sich der Zustand verschlechtert

Ein Pflegegrad ist nicht für immer festgelegt. Wenn Ihr Angehöriger mehr Hilfe braucht, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei fortschreitender Demenz, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Ablauf ist derselbe wie beim ersten Antrag.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad feststeht?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden.

Ab wann gibt es Leistungen?

Ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.

Kann ich den Antrag für meine Mutter oder meinen Vater stellen?

Ja, mit einer Vollmacht oder als gesetzlich eingesetzter Betreuer.

Welcher Bereich zählt bei der Begutachtung am meisten?

Die Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang. Sie macht 40 Prozent des Ergebnisses aus.

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen und das Gutachten anfordern.

Sie sind sich unsicher, wo Sie stehen? Machen Sie den kurzen Betreuungs-Check, wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte einzuordnen.

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Stand: Oktober 2026. Quellen: § 15 SGB XI (Begutachtung, Pflegegrade), § 18c SGB XI (Fristen), § 33 SGB XI (Leistungsbeginn), § 37 SGB XI (Pflegegeld), § 84 SGG (Widerspruch).