Ratgeber · Pflegekasse

24-Stunden-Pflege und Pflegekasse: So läuft der Weg zur Kostenübernahme

Eine Frau telefoniert mit der Pflegekasse, um einen Antrag für ihre Mutter zu stellen

Wenn ein Elternteil mehr Hilfe im Alltag braucht, ist die Pflegekasse meistens die erste Anlaufstelle. Viele Familien wissen aber nicht, in welcher Reihenfolge sie vorgehen sollen und welche Fristen gelten. Hier erklären wir den Ablauf Schritt für Schritt, vom ersten Anruf bis zum Bescheid, und wie die Leistungen später zur Betreuung zuhause beitragen.

Zahlt die Pflegekasse eine 24-Stunden-Pflege?

Nicht vollständig. Die Pflegekasse zahlt keine feste Summe für eine Betreuungskraft. Sie zahlt aber Leistungen, die Familien für die Betreuung zuhause einsetzen können. Die wichtigste ist das Pflegegeld ab Pflegegrad 2. Es wird jeden Monat ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Eine Übersicht aller Beträge finden Sie unter Kosten und Zuschüsse der 24-Stunden-Pflege.

Voraussetzung für alle Leistungen ist ein Pflegegrad. Ohne Antrag gibt es keinen Pflegegrad, deshalb ist der Antrag immer der erste Schritt.

Schritt 1: Den Antrag stellen

Der Antrag geht an die Pflegekasse, die zur Krankenkasse Ihres Angehörigen gehört. Für den Start reicht ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben. Wichtig ist das Datum: Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Wer zu lange wartet, verschenkt also Geld.

Die Pflegekasse schickt danach ein Formular zu. Wenn Sie den Antrag für Ihre Mutter oder Ihren Vater stellen, brauchen Sie eine Vollmacht. Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen, Schritt für Schritt.

Schritt 2: Die Begutachtung zuhause

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter prüft, wie selbstständig Ihr Angehöriger im Alltag noch ist, zum Beispiel beim Waschen, Essen, Bewegen oder bei der Orientierung.

So bereiten Sie sich vor:

  • Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch mit allen Hilfen, auch nachts.
  • Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Krankenhausberichte bereit.
  • Seien Sie beim Termin dabei. Viele Ältere sagen aus Stolz, dass sie alles allein schaffen.

Schritt 3: Der Bescheid

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Hält sie diese Frist nicht ein, muss sie in vielen Fällen eine Zusatzzahlung leisten. Im Bescheid steht der Pflegegrad und ab wann die Leistungen gelten. Prüfen Sie den Bescheid gleich nach dem Erhalt.

Ruhiges, aufgeräumtes Wohnzimmer, in dem die Betreuung zuhause stattfindet

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Fordern Sie zuerst das Gutachten an. Darin sehen Sie, welche Punkte zu niedrig bewertet wurden. Mit dem Pflegetagebuch und aktuellen Arztberichten lässt sich der Widerspruch gut begründen.

Schritt 4: Pflegeberatung nutzen

Wer Leistungen der Pflegekasse bekommt, hat Anspruch auf eine kostenlose, individuelle Pflegeberatung. Die Beraterin oder der Berater hilft, die passenden Leistungen zu finden und zu beantragen. Das ist besonders hilfreich, wenn eine Betreuungskraft, ein Pflegedienst und Angehörige zusammenarbeiten.

Fragen Sie in der Beratung gezielt nach Leistungen, die Sie noch nicht nutzen, zum Beispiel Pflegehilfsmittel, Umbauten in der Wohnung oder Tagespflege. Lassen Sie sich wichtige Zusagen schriftlich bestätigen.

Was nach dem Bescheid wichtig bleibt

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch zuhause abrufen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist das einmal im Halbjahr Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch auch ein Besuch pro Quartal möglich. Der Besuch soll die Pflege zuhause absichern. Wird er nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Verändert sich der Zustand, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei fortschreitender Demenz, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Der Ablauf ist derselbe wie beim ersten Antrag.

Wenn die Leistungen nicht reichen

Die Pflegekasse deckt nur einen Teil der Kosten. Reichen Pflegegeld, Rente und Ersparnisse nicht aus, kann das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege einspringen. Wie der Antrag dort funktioniert, lesen Sie unter 24-Stunden-Pflege und Sozialamt: Kostenübernahme. Einen Teil der Kosten können Sie außerdem steuerlich absetzen.

Eine Betreuungskraft zuhause hilft bei Haushalt, Mahlzeiten, Gesellschaft, Begleitung und Grundpflege. Medizinische Behandlungspflege übernimmt ein zugelassener Pflegedienst.

Häufige Fragen

Übernimmt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege?

Nicht vollständig. Ab Pflegegrad 2 zahlt sie Pflegegeld, das Sie frei für die Betreuung zuhause einsetzen können. Dazu kommen weitere Leistungen, die Sie einzeln beantragen.

Wie lange dauert die Entscheidung der Pflegekasse?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden.

Ab wann gibt es Geld von der Pflegekasse?

Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.

Muss der Antrag schriftlich gestellt werden?

Ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben genügt für den Start. Das Datum zählt. Die Pflegekasse schickt danach das Formular zu.

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen und das Gutachten anfordern.

Der nächste Schritt

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und erstellen ein individuelles Angebot, auch wenn der Pflegegrad noch nicht feststeht. Jetzt unverbindlich beraten lassen.

Stand: Oktober 2026. Quellen: Bundesgesundheitsministerium, § 7a SGB XI, § 18c SGB XI, § 33 SGB XI, § 37 SGB XI, § 84 SGG.

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